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Unterlagen & Vorbereitung

Wohnung verkaufen: Die Unterlagen der Gemeinschaft vorbereiten

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung möchten Interessenten auch verstehen, was zur Gemeinschaft gehört und welche Kosten oder Maßnahmen anstehen. Deshalb werden neben den Angaben zu Ihrer Wohnung die zugehörigen Gemeinschaftsunterlagen gebraucht. [S22]

Was gehört zur Wohnung – und auf welcher Grundlage?

Zum Wohnungseigentum gehört neben den eigenen Räumen der entsprechende Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Sondereigentum und Sondernutzungsrechte sind zu unterscheiden. Die Zuordnung von Garten, Keller und Stellplatz sollte aus den Unterlagen hervorgehen. [S22]

Bevor im Inserat „Garten gehört dazu“ steht, wird deshalb die konkrete Nutzungsgrundlage geklärt.

Welche Dokumente helfen bei der Vorbereitung?

Hilfreich sind insbesondere Teilungserklärung und relevante Änderungen, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht sowie wichtige Beschlussunterlagen. Dazu kommen die üblichen Angaben zu Wohnung, Flächen und Energie.

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Beschluss-Sammlung haben jeweils eigene Aufgaben. Ein einzelner Protokollauszug beantwortet deshalb nicht alle Fragen zur Gemeinschaft. [S23] [S24]

Hausgeld und Rücklage verständlich darstellen

Die monatliche Hausgeldzahlung allein beschreibt nicht die gesamte wirtschaftliche Lage. Der zugehörige Wirtschaftsplan, die Abrechnung und Angaben zur Erhaltungsrücklage helfen bei der Einordnung. [S23]

Halten Sie außerdem fest, ob eine Maßnahme nur besprochen, bereits beschlossen, finanziert oder schon bezahlt ist. Diese Unterschiede gehören auch in die Vorbereitung des Verkaufs.

Was ist bei geplanten Sanierungen wichtig?

Fragen Sie nach dem dokumentierten Stand: Gibt es einen Beschluss, einen vergebenen Auftrag und eine geklärte Finanzierung? Eine mündliche Einschätzung sollte als solche erkennbar bleiben.

Fiktives Beispiel: Die Tiefgaragensanierung ist beschlossen, die Finanzierung aus den Unterlagen aber noch unklar. Der nächste Schritt ist dann, den Kostenstand mit der Verwaltung zu klären, bevor Aussagen zur Belastung des Käufers gemacht werden.

Offene Fragen gezielt beantworten lassen

Eine gute Zusammenstellung zeigt, was vorhanden ist und welche Auskunft noch von Verwaltung, Notariat oder einer Fachperson gebraucht wird. Sie ist kein Qualitätsurteil über das gesamte Gebäude.

Wir bereiten die vorhandenen Informationen im vereinbarten Verkaufsauftrag verständlich auf. Für eine technische Gebäudeuntersuchung oder individuelle rechtliche Prüfung beziehen Sie die entsprechend qualifizierte Fachperson ein.

Grundriss, Objektbilder und Unterlagen auf einem Tisch.

Weitere Fragen zum Thema

Gehört ein genutzter Stellplatz automatisch zum Sondereigentum?

Die tatsächliche Nutzung allein beantwortet das nicht. Grundbuch, Teilungserklärung und zugehörige Regelungen zeigen, wie der Stellplatz zugeordnet ist. [S22]

Reicht das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung?

Auch ältere Beschlüsse können weiterwirken. Deshalb sollten neben dem aktuellen Protokoll die relevanten Beschlüsse und die Beschluss-Sammlung betrachtet werden. [S24]

Muss ich einen Energieausweis nur für meine Wohnung bestellen?

Fragen Sie zunächst bei der Verwaltung nach dem passenden Ausweis für das Gebäude. Der Energieausweis wird grundsätzlich gebäudebezogen erstellt. [S04]

Kann ich mit unvollständigen Unterlagen anfragen?

Ja. Beschreiben Sie zunächst die Wohnung und Ihr Anliegen. Gemeinsam sehen wir, was vorhanden ist und welche Unterlagen bei Ihnen oder der Verwaltung ergänzt werden sollten.

Wohnung und Gemeinschaft nachvollziehbar vorstellen.

Wir führen Wohnungs- und WEG-Unterlagen zusammen und stimmen fehlende Informationen mit Ihnen und – mit entsprechender Berechtigung – der Verwaltung ab. So entsteht eine verständliche Grundlage für die vereinbarte Vermarktung.

Meinen Wohnungsverkauf besprechen

Unverbindlich.

Quellen zum Nachlesen

Die Quellen beziehen sich auf die gekennzeichneten Fachinformationen. Beispiele und Arbeitshilfen stammen von 4punkt0 und sind als solche bezeichnet.

  1. S04Energieausweise: Grundsätze und Gültigkeit, Paragraf 79 GModG
  2. S22Kauf einer Eigentumswohnung
  3. S23Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht, Paragraf 28 WEG
  4. S24Beschluss-Sammlung und Niederschrift, Paragraf 24 WEG

Quellen und redaktionelle Einordnung

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Was beschäftigt Sie bei Ihrer Immobilie? Erzählen Sie Marion und Rick Jarrett, wobei Sie Unterstützung wünschen. Gemeinsam besprechen wir den nächsten Schritt und welche Aufgaben 4punkt0 für Sie übernehmen kann.

Unverbindlich.

Telefonisch Mo.–Fr. 9–18 Uhr, Sa./So. 10–14 Uhr. Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Marion und Rick Jarrett, Ihre Ansprechpartner bei 4punkt0 Immobilien.
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