1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist die Marion & Richard Jarrett GbR, handelnd unter 4punkt0 Immobilien, Kaplan-Keller-Straße 7, 86650 Wemding, Deutschland, vertreten durch Marion Jarrett und Richard Jarrett. Telefon: +49 9092 967 8450; E-Mail: service@4punkt0.com. Nachfolgend heißt die Gesellschaft „4punkt0“.
Diese AGB gelten für gesondert abgeschlossene Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung von Immobilienkauf- oder Immobilienmietverträgen, soweit sie wirksam einbezogen wurden. Der Besuch unserer neun Websites, das Lesen von Inhalten, die Anforderung oder der Abruf eines Exposés sowie unverbindliche Anfragen begründen für sich genommen keinen Maklervertrag und keine Provisionspflicht. Unsere AGB werden vor Vertragsschluss vollständig zugänglich gemacht, ausdrücklich einbezogen und so bereitgestellt, dass der Kunde sie speichern und unverändert wiedergeben kann. Eigenständige digitale Leistungen, Tippgeber- und Standortpartnervereinbarungen werden hiermit nicht geregelt.
2. Anfrage Beauftragung und Textform
Der öffentliche ImmobilienCheck und die erste persönliche Rückmeldung sind kostenlos. Weitergehende Leistungen und eine etwaige Vergütung werden gesondert vereinbart. Vor der Beauftragung werden Vertragspartner, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang und gegebenenfalls Brutto-Provision samt Berechnungsgrundlage benannt. Ein bloßer AGB-Verweis oder Abruf von Objektinformationen begründet keine Provisionspflicht.
Bei einem Maklervertrag über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss nach § 656a BGB die konkrete Vertragserklärung in Textform vorliegen, unabhängig vom Verbraucherstatus. Erforderlich ist eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, aus der die erklärende Person hervorgeht, etwa eine entsprechend ausgestaltete E-Mail. Eine bloße AGB-Verlinkung, die Anforderung oder der Abruf eines Exposés sowie eine automatische Eingangsbestätigung genügen hierfür nicht. Auch andere Aufträge dokumentieren wir in Textform. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Auftragsannahme, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
3. Vereinbarte Leistungen
Art und Umfang von Nachweis, Vermittlung, Verkaufsvorbereitung, Vermarktung, Besichtigungen und weiterer Begleitung bestimmt der Maklervertrag. Ein bestimmter Preis oder Abschlusszeitpunkt wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht garantiert. Zugesagte Leistungen sind sorgfältig zu erbringen.
4punkt0 darf geeignete Dienstleister zur Erfüllung eigener Vertragspflichten einsetzen; die gesetzliche Verantwortlichkeit für deren Tätigkeit bleibt bestehen. Daraus entsteht kein eigenständiger kostenpflichtiger Vertrag des Kunden mit Dritten. Die Befugnis, für den Kunden Verträge abzuschließen, einen Notar kostenpflichtig zu beauftragen oder sonstige kostenpflichtige Erklärungen abzugeben, setzt eine gesonderte Beauftragung oder Vollmacht voraus.
4. Sechs eingeschlossene Vorbereitungsleistungen
Im wirksam vereinbarten qualifizierten Makleralleinauftrag werden die nachfolgend genannten Vorbereitungsleistungen im konkret vereinbarten Umfang ohne gesondertes Honorar erbracht, soweit sie für den vereinbarten Verkauf erforderlich und technisch durchführbar sind. Nicht eingeschlossene Fremdkosten, Gebühren, Auslagen oder Kosten beauftragter Dritter fallen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden und transparenter Kostenangabe an:
3D-Rundgang;
verständlich aufbereitete Grundrisse;
Prüfung vorhandener Energieausweis-Unterlagen; Veranlassung eines geeigneten neuen Energieausweises nur, soweit dies rechtlich oder tatsächlich erforderlich ist, vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist und die erforderlichen Unterlagen vorliegen;
Wohnflächenberechnung, bei Neuerstellung mit raumweisem Aufmaßbericht;
Beschaffung eines aktuellen Grundbuchauszugs;
passende Katasterunterlagen beziehungsweise Lageplan.
Geeignete, hinreichend aktuelle Unterlagen werden geprüft und weiterverwendet; Fehlendes oder Ungeeignetes wird im vereinbarten Umfang ergänzt. Ob Fremd- und Behördenkosten – insbesondere für einen neuen Energieausweis, Grundbuch- und Katasterunterlagen – vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, wird im konkreten Maklerauftrag eindeutig festgelegt. Nicht eingeschlossene Kosten werden ohne vorherige Zustimmung und transparente Kostenangabe nicht ausgelöst. Einschränkungen werden abgestimmt und berechtigen nicht zur beliebigen Kürzung zugesagter Leistungen. Geschützte Unterlagen erfordern entsprechende Berechtigungen und Vollmachten. Die Beschaffung über den beauftragten Notar wird nach Auftragserteilung und Vorlage der nötigen Unterlagen abgestimmt.
Die sechs Leistungen sind kein kostenloses Einzelangebot ohne Maklerauftrag; die vereinbarte Provision bleibt bestehen. Objektfotografie, Exposé, Vermarktung und weitere Leistungen richten sich daneben nach dem Verkaufsauftrag. Allein ein ausbleibender Verkauf oder das Auftragsende löst keine nachträgliche gesonderte Berechnung der sechs Leistungen aus. Gesetzliche Schadensersatz- oder Wertersatzansprüche werden nicht pauschaliert oder erweitert.
5. Objektangaben und Mitwirkung
Grundlagen von Objektangaben und erkennbare Unsicherheiten werden im erforderlichen Umfang kenntlich gemacht. Ungeprüfte Fremdangaben werden nicht als eigene gesicherte Feststellungen dargestellt. Wir berücksichtigen erkennbare Unstimmigkeiten und geben bekannte wesentliche Umstände zutreffend weiter. Eigene Prüf-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten bleiben bestehen; zur Haftung gilt Ziffer 14.
Bautechnische Gutachten, umfassende Untersuchungen verdeckter Mängel sowie eigenständige Rechts- oder Steuerberatung sind nur geschuldet, soweit dies zulässigerweise gesondert vereinbart wurde. Zugesagte Aufmaß- und Vorbereitungsleistungen bleiben unberührt.
Der Kunde stellt ihm bekannte auftragsrelevante Informationen nach bestem Wissen zutreffend bereit und meldet wesentliche Änderungen oder erkannte Fehler zeitnah. Unterlagen, Zugänge und Freigaben werden abgestimmt. Dies ersetzt nicht die eigenen Pflichten von 4punkt0.
6. Tätigkeit für beide Vertragsseiten
4punkt0 darf auch für die andere Vertragsseite tätig sein, soweit gesetzlich zulässig und mit bestehenden Pflichten vereinbar. Eine vorgesehene oder bestehende Doppeltätigkeit und das Vergütungsmodell werden vor der jeweiligen Beauftragung offengelegt. Ziffer 7 bleibt maßgeblich.
7. Provision Fälligkeit und weitere Kosten
Im konkreten Maklervertrag werden Auftraggeber, Objektart, Bruttovergütung, Berechnungsgrundlage, Provisionssatz einschließlich Umsatzsteuer und Fälligkeit eindeutig und widerspruchsfrei festgelegt. Erfolgsprovision, etwaiger Aufwendungsersatz, Fremdkosten und gesonderte Zusatzleistungen werden klar voneinander unterschieden und nur bei wirksamer Vereinbarung berechnet. Ein Exposé allein ersetzt keine Vergütungsvereinbarung. Die Berechnungsgrundlage erweitert sich nicht automatisch auf weitere Geschäfte.
Die Erfolgsprovision setzt einen wirksamen Maklervertrag, eine provisionsauslösende Nachweis- oder Vermittlungsleistung und den darauf beruhenden Hauptvertrag voraus. Bei Kaufverträgen ist grundsätzlich der wirksame notarielle Abschluss maßgeblich. Bei einer aufschiebenden Bedingung kann die Provision erst nach deren Eintritt verlangt werden (§ 652 Absatz 1 BGB).
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher gelten über § 656b BGB zusätzlich:
Beidseitige Maklerverträge (§ 656c BGB): Bei entgeltlichen Aufträgen beider Parteien sind diese in gleicher Höhe zu verpflichten. Vereinbart 4punkt0 mit einer Partei unentgeltliche Tätigkeit, darf auch die andere nicht zur Zahlung von Maklerlohn verpflichtet werden. Ein Erlass wirkt auch zugunsten der anderen Partei.
Kostenübernahme (§ 656d BGB): Hat nur eine Partei den Maklervertrag abgeschlossen, darf die andere Maklerkosten nur übernehmen oder erstatten, wenn die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die beauftragende Partei ihre Zahlungspflicht erfüllt hat und sie oder 4punkt0 dies nachweist. Ein Erlass ist auch zugunsten der anderen Partei gesetzesgemäß zu berücksichtigen.
Soweit keine vorrangige gesetzliche Voraussetzung oder abweichende wirksame Vereinbarung gilt, ist die entstandene Provision mit wirksamem Hauptvertragsabschluss fällig. Für Verbraucher beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses gehen die §§ 656b bis 656d BGB vor; insbesondere sind die gesetzlich erforderliche Gleichbelastung beziehungsweise die Zahlungssicherung und deren Fälligkeitsvoraussetzungen einzuhalten. Eine Kostenverlagerung ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam.
Zusatzleistungen, Fremdkosten und Aufwendungsersatz erfordern eine vorherige wirksame Vereinbarung über die jeweilige Leistung, den Kostenumfang und gegebenenfalls anfallende Gebühren; Ziffer 4 bleibt unberührt. Diese AGB begründen keine pauschalen oder unklaren Zusatzkosten und keine Reservierungs-, Besichtigungs-, Abbruch- oder Bearbeitungsgebühren. Gesetzliche Verbote bleiben bestehen.
Bei abweichenden Geschäften, anderen Erwerbern oder späteren Abschlüssen gelten die gesetzlichen und vertraglichen Provisionsvoraussetzungen. Ein Vermittlungserfolg oder die wirtschaftliche Identität beliebiger Dritter wird nicht fingiert.
8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden die Vertragsgelegenheit bereits bekannt, bitten wir um einen möglichst frühen Hinweis mit geeigneten Angaben. Ein unterlassener oder verspäteter Hinweis begründet weder einen fiktiven Nachweis noch einen automatischen Provisionsanspruch. Die gesetzliche Beweislast bleibt unverändert.
9. Vertraulichkeit und Weitergabe
Nicht öffentliche Objektunterlagen und vertrauliche Informationen dürfen nur für das beabsichtigte Immobiliengeschäft verwendet werden. Öffentliche Verbreitung oder Nutzung für fremde, nicht abgestimmte Geschäfte erfordert eine entsprechende Berechtigung.
Erforderliche Weitergaben an gemeinsam entscheidende oder erwerbende Personen, Rechts- und Steuerberater, finanzierende Stellen und den befassten Notar bleiben unter Wahrung von Datenschutz, Vertraulichkeit und Rechten Dritter zulässig. Rechtmäßig öffentliche Informationen werden hierdurch nicht vertraulich.
Schadensersatz bei schuldhaften Pflichtverletzungen richtet sich nach dem Gesetz. Eine pauschale Entschädigung in Provisionshöhe oder eine Vertragsstrafe wird hiermit nicht vereinbart.
10. Information über den Abschluss
Der Kunde informiert 4punkt0 zeitnah über auftragsbezogene Hauptvertragsabschlüsse. Für die Prüfung eines konkreten Provisionsanspruchs dürfen nur die hierfür erforderlichen Angaben und Nachweise verlangt werden. Nicht erforderliche Inhalte dürfen geschwärzt werden. Regelmäßig genügt ein geeigneter Vertragsauszug oder sonstiger geeigneter Nachweis; eine pauschale Pflicht zur Offenlegung des vollständigen Notarvertrags besteht nicht.
11. Wohnraummietvermittlung
Wohnraummietvermittlung wird gesondert in Textform vereinbart. Das Wohnungsvermittlungsgesetz gilt vorrangig; die besonderen Kaufprovisionsregeln werden nicht übertragen. Wohnungssuchende schulden eine vereinbarte Vergütung nur bei erfülltem Bestellerprinzip und innerhalb der gesetzlichen Entgeltgrenzen. Ein Vermieterauftrag wird durch Anfrage, Besichtigung oder diese AGB nicht zum kostenpflichtigen Suchauftrag des Mietinteressenten.
Gesetzliche Vergütungsausschlüsse, insbesondere wegen Eigeninteressen oder Verflechtungen, bleiben bestehen. Bei eigenen Immobilien entstehen hieraus keine Maklergebühren für Mietinteressenten. Der Mietvertrag selbst wird nicht durch diese AGB geregelt.
12. Laufzeit Alleinauftrag und Beendigung
Laufzeit, Kündigung und ein Alleinauftrag richten sich nach wirksamer Vereinbarung und Gesetz. Ein qualifizierter Alleinauftrag mit besonderen Verweisungs- oder Hinzuziehungspflichten setzt eine tatsächliche individuelle Aushandlung voraus; eine bloße gesonderte Unterschrift oder Checkbox ohne individuelle Verhandlung genügt dafür nicht. Laufzeit, Kündigung, Eigenverkauf, Verweisung, Hinzuziehung und die jeweiligen Rechtsfolgen müssen verständlich und eindeutig vereinbart sein. Diese AGB begründen weder solche Pflichten noch eine automatische Verlängerung. Zwingende Beendigungsrechte bleiben bestehen. Nach Vertragsende fällt Provision nur bei erfüllten gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen an.
13. Widerruf
Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Maklerverträgen haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, vollständige Vertragsunterlagen, wirksam einbezogene AGB und gesetzliche Pflichtinformationen werden dem Verbraucher rechtzeitig vor oder bei Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt. Übermittlungsweg, Fassung und Zeitpunkt werden dokumentiert; eine bloß interne Bereitstellung genügt nicht.
Ein vorzeitiger Tätigkeitsbeginn setzt das ausdrückliche Verlangen beziehungsweise die erforderliche Zustimmung und gesonderte Bestätigungen voraus. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss das Verlangen beziehungsweise die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Die Zustimmung zu diesen AGB oder ein Kontaktwunsch ersetzt dies nicht. Vorzeitiges Erlöschen und Wertersatz richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Beauftragung oder Leistungsbeginn allein beenden das Widerrufsrecht nicht.
14. Haftung
4punkt0 haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist und im Umfang übernommener Garantien.
Außerhalb dieser Fälle und zwingender gesetzlicher Haftung haftet 4punkt0 bei einfacher Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten: Pflichten, die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zwingende Haftung, insbesondere nach Produkthaftungs- und Datenschutzrecht, bleibt unberührt. Diese Regeln gelten entsprechend für die gesetzlich zuzurechnende Tätigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie zu deren Gunsten, soweit zulässig.
15. Datenschutz und Partner
Über Datenverarbeitungen informieren die einschlägigen Datenschutzhinweise. Diese AGB enthalten keine pauschale Einwilligung in Werbung oder Weitergabe an Netzwerkpartner. Selbstständige Standortpartner werden nicht allein durch den gemeinsamen Markenauftritt Vertragspartner; die Zuständigkeit wird vor Beauftragung benannt.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
17. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht gehen vor. Es gilt deutsches Recht, ohne Verbrauchern zwingenden Schutz des sonst anwendbaren Rechts zu entziehen. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Gesetz. Bei unwirksamen oder nicht einbezogenen Klauseln gelten die gesetzlichen Regeln; eine wirtschaftlich ähnliche Ersatzklausel tritt nicht automatisch ein. Spätere Änderungen dieser Website-Fassung ändern bestehende Verträge nicht automatisch.
Stand: 3. November 2026
