Mit nachvollziehbaren Objektangaben beginnen
Welche Pläne liegen vor, auf welcher Grundlage wurde die Fläche ermittelt und welche Fragen zum Zustand sind offen? Dieselben Informationen erleichtern das sachliche Gespräch. Wir helfen im vereinbarten Rahmen, Widersprüche und fehlende Grundlagen sichtbar zu machen.
Wünsche und Vereinbarungen getrennt festhalten
Eine Person möchte vielleicht behalten, eine andere verkaufen. Zunächst dürfen diese Wünsche benannt werden. Welche Schritte gemeinsam möglich sind, hängt von der Eigentums- und Vertragssituation ab. Rechtliche und steuerliche Fragen werden gesondert geklärt.
Einen passenden Gesprächsrahmen wählen
Sagen Sie uns, ob Sie zunächst eine allgemeine Frage haben oder ein Gespräch mit mehreren Beteiligten wünschen. Wir stimmen ab, wer einbezogen wird und welche Angaben dafür gebraucht werden. Eine ausführliche Schilderung persönlicher Konflikte ist für die erste Immobilienanfrage nicht nötig.
Eigentum, Finanzierung und Beauftragung klären
Bei gemeinschaftlichem Bruchteilseigentum können die Teilhaber über die Immobilie als Ganzes grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen. [S26] Eine veränderte Lebenssituation regelt auch einen bestehenden Darlehensvertrag nicht automatisch neu.
Bevor verbindliche Verkaufs- oder Auszahlungszusagen gemacht werden, lassen Sie die rechtlichen und finanziellen Fragen klären. Wird ein Verkauf gemeinsam gewünscht, vereinbaren wir anschließend Aufgaben, Berechtigung und Bedingungen des Maklerauftrags.
Quellen zum Nachlesen
Die Quellen beziehen sich auf die gekennzeichneten Fachinformationen. Beispiele und Arbeitshilfen stammen von 4punkt0 und sind als solche bezeichnet.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Immobilienorientierung. Für Entscheidungen in Ihrem konkreten Fall beziehen Sie bei Bedarf die passende Rechts-, Steuer- oder Fachberatung ein.


