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Wert & Kosten

Was ist mein Haus wert? Bodenrichtwert und Hauspreis verstehen

Vielleicht haben Sie einen Bodenrichtwert gefunden und möchten damit den Wert Ihres Hauses berechnen. Der Wert hilft bei der Einordnung des Bodens, ist aber noch kein Hauspreis. Für Ihre Immobilie müssen auch das konkrete Grundstück, Gebäude, Rechte und die Marktsituation betrachtet werden. [S07] [S08]

Was ergibt Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche?

Diese Rechnung liefert zunächst eine Rechengröße für den Boden. Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für Grundstücke mit bestimmten Merkmalen. In bebauten Gebieten wird für ihn ein unbebauter Zustand zugrunde gelegt. [S08]

Prüfen Sie den Stichtag, die Richtwertzone und die beschriebenen Grundstücksmerkmale. Ein großer Garten ist beispielsweise nicht schon wegen seiner Größe ein zusätzlicher Bauplatz.

Verkehrswert, Angebotspreis und Kaufpreis unterscheiden

Der Verkehrswert bezieht sich auf den gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften werden berücksichtigt, ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben nach der gesetzlichen Definition außer Betracht. [S07]

Der Angebotspreis ist die Preisforderung, mit der eine Immobilie angeboten wird. Der Kaufpreis ist der tatsächlich vereinbarte Betrag. Eine Nachbaranzeige belegt deshalb keinen dort erzielten Verkaufspreis.

Welche Angaben helfen bei einer persönlichen Einordnung?

Hilfreich sind Lage, Grundstück, nachvollziehbare Flächen, Baujahr, Zustand, belegte Modernisierungen, Energieangaben, Nutzung und relevante Rechte. Sagen Sie offen, welche Angaben noch unsicher sind.

Auch zwei Häuser mit derselben Wohnfläche können sich bei Zustand, Raumaufteilung oder Vermietung deutlich unterscheiden. Diese Unterschiede sollten in einer Preiseinordnung verständlich erläutert werden.

Wo finde ich amtliche Bodenrichtwerte in Bayern?

Das BayernPortal führt zum amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem und zu den zuständigen Gutachterausschüssen. Beachten Sie bei der Auskunft den Stichtag und die Merkmale des Richtwertgrundstücks. [S09]

Für eine persönliche Einordnung betrachten wir passende Marktdaten zusammen mit Ihrer Immobilie. Herkunft, Zeitpunkt und Vergleichbarkeit der Angaben sollen dabei nachvollziehbar bleiben.

Welcher Nachweis passt zu meinem Anlass?

Für eine erste Verkaufsüberlegung kann eine persönliche Preiseinordnung auf ausreichender Grundlage helfen. Wenn ein Gericht, eine Behörde oder eine andere Stelle einen bestimmten Nachweis verlangt, muss dessen Zweck vor einer Beauftragung geklärt werden.

Wenn Sie ein Kurzgutachten wünschen, besprechen wir zunächst Zweck, Umfang und Vergütung. Eine Weitergabe an Interessenten oder Banken sowie die Nutzung im Exposé erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Ein Kurzgutachten wird nicht automatisch erstellt und ist nicht ohne Prüfung für jeden formalen Zweck geeignet.

Immobilienunterlagen am Fenster mit Blick auf Wohnhäuser.

Weitere Fragen zum Thema

Kann ich mit einem Onlinewert als Verkaufserlös rechnen?

Ein Onlinewert hängt von den eingesetzten Daten und der Berechnung ab. Bevor Sie damit planen, sollten die Angaben zur konkreten Immobilie und die Markteinordnung persönlich geprüft werden. Der erzielte Kaufpreis steht erst mit dem Verkauf fest.

Enthält der Bodenrichtwert auch das Gebäude?

Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den Boden. In bebauten Gebieten wird dafür der Bodenwert unter der Annahme eines unbebauten Grundstücks ermittelt. Der Wert des Hauses kommt damit nicht automatisch hinzu. [S08]

Ist der Angebotspreis des Nachbarhauses ein guter Maßstab?

Er kann eine Frage anstoßen, ist aber kein Nachweis eines erzielten Preises. Verglichen werden müssen auch Zustand, Flächen, Rechte, Nutzung und der jeweilige Zeitpunkt.

Wie beginne ich meine Wertfrage?

Nennen Sie uns den Ort, die Art der Immobilie und wofür Sie die Einordnung brauchen. Wir besprechen, welche Angaben bereits ausreichen und was gezielt ergänzt werden sollte. Sie können direkt Kontakt aufnehmen.

Eine Preisgrundlage, die Sie nachvollziehen können.

Wir besprechen mit Ihnen die vorhandenen Objektangaben, den Zustand und geeignete Marktdaten. Für den geplanten Verkauf erarbeiten wir im vereinbarten Umfang einen begründeten Angebotspreisvorschlag und erläutern seine Annahmen.

Meine Wertfrage besprechen

Unverbindlich.

Quellen zum Nachlesen

Die Quellen beziehen sich auf die gekennzeichneten Fachinformationen. Beispiele und Arbeitshilfen stammen von 4punkt0 und sind als solche bezeichnet.

  1. S07Verkehrswert, Paragraf 194 BauGB
  2. S08Bodenrichtwerte, Paragraf 196 BauGB
  3. S09Bodenrichtwerte Bayern: amtlicher Auskunftszugang

Quellen und redaktionelle Einordnung

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Was beschäftigt Sie bei Ihrer Immobilie? Erzählen Sie Marion und Rick Jarrett, wobei Sie Unterstützung wünschen. Gemeinsam besprechen wir den nächsten Schritt und welche Aufgaben 4punkt0 für Sie übernehmen kann.

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