Ein Angebot von 4punkt0 Immobilien09092 967 8450Zur Website →
Immobilienmomente. Neue Fragen. Klare Wege.
Erbe & Familie

Eine geerbte Immobilie gemeinsam zum Verkauf vorbereiten

Vielleicht möchten einige Beteiligte verkaufen, während andere noch überlegen. Der erste hilfreiche Schritt ist eine gemeinsame Grundlage: Wer ist beteiligt, was wünschen sich die Erben und welche Angaben zum Haus sind verlässlich? Über einen Nachlassgegenstand verfügen Erben grundsätzlich gemeinschaftlich. [S20]

Die Wünsche aller Beteiligten sichtbar machen

Halten Sie getrennt fest, wer welche Lösung erwägt und welche Immobilienfragen noch offen sind. Ein gemeinsamer Gesprächstermin ist ein guter Anfang; eine Einigung über den Verkauf braucht eine eigene Abstimmung.

Eine nachvollziehbare Preiseinordnung kann das Gespräch unterstützen. Sie trifft jedoch keine Entscheidung für die Beteiligten und löst einen rechtlichen Konflikt nicht allein.

Organisation und Vertretung unterscheiden

Eine Person kann Unterlagen sammeln und Termine koordinieren. Daraus folgt noch keine Befugnis, für alle Erben verbindliche Erklärungen abzugeben. Für eine Vertretung sind Inhalt, Umfang und Nachweis der Vollmacht zu klären. [S20] [S27]

Besondere Fälle, etwa Testamentsvollstreckung, minderjährige Beteiligte oder eine Betreuung, gehören früh in die rechtliche beziehungsweise notarielle Abstimmung.

Welcher Erbnachweis wird benötigt?

Für den Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt nennt § 35 GBO den Erbschein beziehungsweise das Europäische Nachlasszeugnis. Beruht die Erbfolge auf einer öffentlichen Urkunde, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen diese Urkunde und die Eröffnungsniederschrift genügen. Weitere Nachweise können erforderlich sein. [S21]

Fragen Sie deshalb zunächst das Notariat, welche Nachweise in Ihrem Fall gebraucht werden. So können Sie gezielt beschaffen, was tatsächlich fehlt.

Die Angaben zum Haus zusammenführen

Sammeln Sie Pläne, Flächenberechnungen, Baujahr, Nutzung, Modernisierungen und bekannte offene Fragen. Notieren Sie jeweils, ob die Angabe aus einem Dokument stammt oder noch bestätigt werden muss.

Fiktives Beispiel: Eine Person nennt 140 m², eine andere 165 m². Entscheidend ist, welche Räume und Berechnungen dahinterstehen. Ein Mittelwert würde die Unklarheit nur verdecken.

Welche Arbeit können Sie an 4punkt0 abgeben?

Sind Entscheidung und Berechtigungen geklärt, besprechen wir den gemeinsamen Verkaufsauftrag. Wir führen Objektinformationen zusammen, erläutern die Preisgrundlage und übernehmen die vereinbarte Vermarktung sowie die Abstimmung mit Interessenten.

Dabei bleibt erkennbar, wer eine Entscheidung treffen muss und welche Aufgabe wir erledigen. Rechtliche Streitfragen lassen Sie zuvor von Ihrer Rechtsberatung oder dem Notariat einordnen.

Zwei Personen besprechen Unterlagen an einem Tisch.

Weitere Fragen zum Thema

Kann die Mehrheit der Erben das ganze Haus verkaufen?

Über einen Nachlassgegenstand verfügen die Erben grundsätzlich gemeinschaftlich. Eine bloße Mehrheit ersetzt diese Voraussetzung nicht. Besondere Konstellationen sollten vor verbindlichen Zusagen rechtlich geprüft werden. [S20]

Kann ein Miterbe zunächst Informationen sammeln?

Ja. Sie können sich allgemein informieren und die Immobilienfrage mit uns besprechen. Bevor Unterlagen angefordert, Angaben weitergegeben oder verbindliche Schritte unternommen werden, sind die erforderlichen Berechtigungen zu klären.

Legt eine Werteinschätzung den Auszahlungsbetrag unter Erben fest?

Eine Werteinschätzung kann eine gemeinsame Grundlage liefern. Welcher Wert für einen Ausgleich maßgeblich sein soll, hängt vom Zweck, den rechtlichen Grundlagen und der Vereinbarung der Beteiligten ab. Dies wird gesondert geklärt.

Können wir gemeinsam Kontakt aufnehmen?

Ja. Nennen Sie uns Ihr Anliegen und einen passenden Kontaktweg. Wir stimmen ab, wer beim Gespräch dabei sein soll und welche Unterlagen später gebraucht werden. Nachlassunterlagen müssen Sie für die erste Nachricht nicht mitsenden.

Ein Ansprechpartner für die gemeinsam beauftragten Aufgaben.

Marion und Rick Jarrett besprechen mit Ihnen den vorhandenen Stand. Anschließend vereinbaren wir, welche Unterlagen, Termine und Verkaufsaufgaben 4punkt0 übernimmt und wer auf Eigentümerseite eingebunden wird.

Den gemeinsamen Verkauf besprechen

Unverbindlich.

Quellen zum Nachlesen

Die Quellen beziehen sich auf die gekennzeichneten Fachinformationen. Beispiele und Arbeitshilfen stammen von 4punkt0 und sind als solche bezeichnet.

  1. S20Gemeinschaftliche Verfügung über Nachlassgegenstände, Paragraf 2040 BGB
  2. S21Nachweis der Erbfolge, Paragraf 35 GBO
  3. S27Vertretungsmacht, Paragraf 164 BGB

Quellen und redaktionelle Einordnung

Lassen Sie uns darüber sprechen.

Was beschäftigt Sie bei Ihrer Immobilie? Erzählen Sie Marion und Rick Jarrett, wobei Sie Unterstützung wünschen. Gemeinsam besprechen wir den nächsten Schritt und welche Aufgaben 4punkt0 für Sie übernehmen kann.

Unverbindlich.

Telefonisch Mo.–Fr. 9–18 Uhr, Sa./So. 10–14 Uhr. Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Marion und Rick Jarrett, Ihre Ansprechpartner bei 4punkt0 Immobilien.
Marion und Rick Jarrett4punkt0 Immobilien
WhatsAppKontakt wählen