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Getrennte Wege. Was wird aus der Immobilie?

Wenn eine Beziehung endet, müssen oft viele Dinge gleichzeitig geklärt werden. Die gemeinsame Immobilie gehört dazu. Vielleicht möchte jemand bleiben, vielleicht denken Sie an einen Verkauf. Wir helfen, die Immobilienfragen übersichtlich zusammenzuführen und einen nächsten Schritt vorzubereiten.

Unverbindlich.

Drei Menschen sitzen an einem Tisch und sprechen über Unterlagen

Drei Fragen, die getrennt betrachtet werden sollten

Wer ist Eigentümer? Wer ist am Darlehen beteiligt? Und wer wohnt derzeit in der Immobilie? Diese Fragen hängen zusammen, haben aber jeweils eigene Grundlagen.

Wir ordnen die vorhandenen Objektangaben und besprechen, welche Informationen für eine Werteinschätzung fehlen. Finanzierung, persönliche Ansprüche und rechtliche Vereinbarungen klären Sie mit Bank, Notariat oder Ihrer Beratung. Ein nachvollziehbarer Immobilienwert hilft beim Gespräch; er legt noch keinen Auszahlungsbetrag fest.

Welche Möglichkeiten kommen infrage?

Eine Person übernimmt die Immobilie, Sie verkaufen gemeinsam, vermieten oder vereinbaren zunächst einen Übergang: Welcher Weg tragfähig ist, hängt von Ihren Wünschen und den rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen ab.

Für die Immobilienseite betrachten wir Zustand, Nutzung, Unterlagen und den Markt. Wenn ein Verkauf infrage kommt, stimmen wir Preisgrundlage, Besichtigungen und den möglichen Übergang ab. Bereits bekannte Termine und laufende Verpflichtungen gehören von Anfang an in diese Planung.

So kann die Zusammenarbeit beginnen

Sie können sich zunächst allein melden. Sagen Sie uns, welche Immobilienfrage Sie klären möchten und welcher Kontaktweg für Sie passt. Ihre private Geschichte müssen Sie dafür nicht vollständig erzählen.

Vor einer gemeinsamen Bearbeitung stimmen wir ab, wer einbezogen wird, welche Informationen weitergegeben werden dürfen und welche Berechtigungen vorliegen. Auch getrennte Gespräche können für die Organisation sinnvoll sein. Unsere Aufgabe ist die Immobilienbegleitung; rechtliche Interessenvertretung übernehmen die dafür zuständigen Fachleute.

Ohne Anmeldung nutzbar

Für ein erstes Gespräch. Nicht für eine Aktenabgabe.

Sie müssen nicht erst alles beschaffen. Diese Liste hilft beim Sortieren – offene Angaben sind erlaubt.

Gesprächsliste ansehen
  • Die Immobilie Adresse, Objektart, aktuelle Nutzung und bekannte Besonderheiten. Für den ersten Kontakt reicht eine kurze Beschreibung.
  • Eigentum und Berechtigung Welche Eigentumsangaben oder Vollmachten sind bereits bekannt? Vorhandene Unterlagen zunächst bereitlegen, nicht ungefragt übermitteln.
  • Vorhandene Objektunterlagen Grundrisse, Flächenangaben, Energieausweis und Informationen zu Modernisierungen, soweit vorhanden und zugänglich.
  • Finanzierung und laufende Themen Welche Bank muss einbezogen werden? Welche Zahlungen oder Termine sind Ihnen bekannt? Vollständige Kreditakten sind für eine erste Anfrage nicht erforderlich.
  • Ihre konkrete Immobilienfrage Geht es zunächst um den Wert, eine mögliche Übernahme, Vermietung, Verkauf oder eine vorübergehende Lösung? Mehrere Fragen dürfen offen sein.
  • Ein passender Kontaktweg Wann und wie dürfen wir Sie erreichen? Sagen Sie uns, ob Nachrichten hinterlassen werden dürfen. Kontaktdaten anderer Personen bitte nicht ungefragt angeben.

Diese Liste ist eine Gedankenstütze, keine Vereinbarung, keine Rechtsberatung und kein Auftrag. Auf dieser Seite werden keine Angaben gespeichert oder an 4punkt0 übermittelt.

Ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Abfrage. Der Druckdialog startet erst nach Ihrem Klick.

Wenn der Verkauf Ihr gemeinsamer Weg wird

Im vereinbarten Auftrag organisieren wir die Vorbereitung, Präsentation und Vermarktung sowie Anfragen, Besichtigungen und die weitere Abstimmung bis zur Übergabe. Die Entscheidungen werden mit den dafür Berechtigten getroffen.

Diese sechs Leistungen gehören zur Vorbereitung Ihres Verkaufs.

Wir prüfen, welche Unterlagen bereits passen, und kümmern uns um die fehlenden Grundlagen. So können Interessenten Ihre Immobilie besser verstehen und konkrete Fragen gezielter stellen.

Zum Ratgeber: Immobilie bei Trennung und Scheidung

Motiv zur Leistung 3D-Rundgang.

3D-Rundgang

Interessenten können die Räume und ihre Verbindung zueinander schon vor der Besichtigung kennenlernen.

Motiv zur Leistung Grundrisse.

Grundrisse

Die Raumaufteilung wird verständlich aufbereitet. Vorhandene geeignete Pläne verwenden wir weiter.

Motiv zur Leistung Energieausweis.

Energieausweis

Wir prüfen den vorhandenen Ausweis und lassen bei Bedarf einen passenden Energieausweis durch eine dazu berechtigte Fachperson erstellen.

Motiv zur Leistung Wohnflächenberechnung.

Wohnflächenberechnung

Flächen sollen nachvollziehbar sein. Bei einer Neuerstellung gehört ein Aufmaßbericht für die einzelnen Räume dazu.

Motiv zur Leistung Grundbuchauszug.

Aktueller Grundbuchauszug

Wir beschaffen für den Verkauf einen aktuellen Auszug, sobald der unterschriebene Auftrag, Ihre Vollmacht und die für die Beantragung erforderlichen Ausweisdaten und Nachweise vorliegen.

Motiv zur Leistung Katasterunterlagen.

Katasterunterlagen und Lageplan

Wir stellen die passenden Unterlagen zusammen, damit sich Grundstück, Gebäude und Lage zuordnen lassen.

Häufige Fragen

Kann ich zunächst allein mit Ihnen sprechen?

Ja. Wir beginnen mit Ihrer Immobilienfrage und klären, welcher Austausch für Sie möglich ist. Eine spätere gemeinsame Bearbeitung braucht abgestimmte Rollen, Informationswege und die erforderlichen Erklärungen.

Ist die Hälfte des Immobilienwerts automatisch mein Anteil?

Ein Auszahlungsbetrag lässt sich daraus allein nicht ableiten. Eigentumsanteile, Darlehen und weitere Vereinbarungen müssen gesondert betrachtet werden. Wir liefern die Immobiliengrundlage; Ansprüche und Ausgleich klärt Ihre rechtliche beziehungsweise steuerliche Beratung.

Bin ich bei einer Übernahme automatisch aus dem Kredit?

Eine private Absprache ersetzt die nötige Abstimmung mit der Bank nicht. Lassen Sie dort ausdrücklich klären, welche Verpflichtungen bestehen und welche Änderung akzeptiert wird. Rechtlicher Hintergrund: § 415 BGB.

Rechtlicher Hintergrund: § 415 BGB

Müssen wir für den ersten Termin gemeinsam kommen?

Sie können Ihren ersten Kontakt selbst wählen. Wenn es um die gemeinsame Immobilie weitergeht, stimmen wir die erforderliche Mitwirkung und den Informationsaustausch ab. Ein gemeinsamer Gesprächstermin ist dafür nicht automatisch der einzige Weg.

Lassen Sie uns darüber sprechen

Welche Frage zur Immobilie ist gerade am dringendsten? Beginnen wir dort und klären gemeinsam, was als Nächstes gebraucht wird. Marion und Rick Jarrett sind Ihre Ansprechpartner für den ersten Austausch.

Marion und Rick Jarrett, Ihre Ansprechpartner bei 4punkt0 Immobilien.
Marion & Rick JarrettIhre Ansprechpartner bei 4punkt0 Immobilien
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