GEG und Gebäudemodernisierungsgesetz: den aktuellen Stand verstehen
Viele ältere Unterlagen nennen das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Die am 30. Oktober 2026 geprüfte Fassung auf „Gesetze im Internet“ trägt die Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Für Ihre Planung zählt deshalb die geltende Vorschrift mit ihrem Anwendungsbereich und den passenden Übergangsregeln.
Nicht mit überholten Regeln weiterrechnen
Anforderungen an Gebäude, Energieausweise und technische Anlagen müssen anhand der jeweils geltenden Vorschriften geprüft werden. Der frühere § 71 wird in der abgerufenen Fassung als weggefallen geführt. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass für jede Heizungsanlage sämtliche sonstigen Anforderungen entfallen.
Für Ihre Immobilie klären
Halten Sie Gebäude- und Anlagendaten sowie geplante Maßnahmen bereit. Eine fachkundige Prüfung sollte benennen, welche konkrete Vorschrift und welcher Stichtag zugrunde liegen. Übernehmen Sie frühere Fristen oder Prozentvorgaben nicht allein aus älteren Ratgebern.
