„Katasteramt“ bezeichnet gebräuchlich die für das Liegenschaftskataster zuständige Stelle. In Bayern werden entsprechende Aufgaben von den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wahrgenommen.
Welche Fragen dorthin gehören
Es geht beispielsweise um Flurstücke, amtliche Karten, Vermessung und Grenzfragen. Für Eigentumseintragungen und im Grundbuch geführte Belastungen ist dagegen das Grundbuchamt zuständig. Eine Baugenehmigung kommt wiederum aus dem bauaufsichtlichen Verfahren.
Anfrage vorbereiten
Halten Sie Gemarkung, Flurstücksnummer und möglichst die Objektanschrift bereit. Welche Auskunft Sie erhalten und welche Nachweise Ihrer Berechtigung erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab. Zuständigkeit und Antragsweg sollten bei der jeweiligen amtlichen Stelle geprüft werden.
