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Abgeschlossenheits­bescheinigung

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Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die im Wohnungseigentumsgesetz vorgesehenen baulichen Voraussetzungen für die Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum. Zum Antrag gehören die erforderlichen Pläne; die zuständige Stelle richtet sich nach dem Landesrecht.

Was die Bescheinigung bewirkt

Sie dient als Unterlage für die Eintragung. Das Eigentum an einer einzelnen Wohnung entsteht nicht schon mit der Bescheinigung. Auch die erforderlichen Erklärungen und die Grundbucheintragung gehören dazu.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

Vergleichen Sie die Einheit im Aufteilungsplan mit Teilungserklärung, Grundbuch und tatsächlichem Zustand. Nachträgliche Durchbrüche oder anders genutzte Räume können zusätzliche Fragen aufwerfen. Die Bescheinigung ersetzt keine Baugenehmigung und bestätigt nicht die technische Mangelfreiheit des Gebäudes.

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