Barrierefreiheit soll ermöglichen, ein Gebäude möglichst selbstständig zu erreichen und zu nutzen. Dazu gehören mehr als ein Aufzug oder ein stufenloser Hauseingang: Auch Wege, Türen, Bewegungsflächen und die Ausstattung der Räume können relevant sein.
Eigenschaften konkret benennen
„Barrierearm“, „seniorengerecht“ und „rollstuhlgerecht“ sind keine austauschbaren Zusagen. Fragen Sie nach den tatsächlich vorhandenen Merkmalen und der Grundlage einer behaupteten Normerfüllung. In Bayern enthält beispielsweise Art. 48 BayBO Anforderungen für bestimmte Gebäude und Nutzungen.
Den eigenen Bedarf prüfen
Betrachten Sie den vollständigen Weg von der Straße bis zu den regelmäßig genutzten Räumen. Auch Schwellen, Türbreiten, Badgestaltung und Bedienhöhen zählen. Eine Besichtigung anhand der persönlichen Anforderungen ist hilfreicher als ein pauschales Etikett im Exposé. Ein einzelnes vorhandenes Merkmal beweist keine vollständige Barrierefreiheit.
