Eine Bauakte enthält die bei der zuständigen Behörde vorhandenen Unterlagen zu einem Bauvorhaben. Dazu können Anträge, Genehmigungen, Pläne, Nachträge und Auflagen gehören. Umfang und Erhaltungszustand unterscheiden sich von Gebäude zu Gebäude.
Was sich daraus erkennen lässt
Die Akte kann helfen, genehmigte Nutzung, ursprüngliche Planung und spätere Änderungen nachzuvollziehen. Ob der heutige Bestand damit übereinstimmt, muss gesondert betrachtet werden. Ein alter genehmigter Plan beschreibt nicht automatisch den aktuellen Zustand.
Einsicht vorbereiten
Erfragen Sie bei der zuständigen Bauaufsicht, welche Angaben und welche Berechtigung für die Einsicht erforderlich sind. Hilfreich sind Objektanschrift, Flurstücksangaben und gegebenenfalls eine Vollmacht. Aus dem Fehlen eines Dokuments in der eigenen Mappe folgt weder, dass es behördlich nicht existiert, noch dass die betreffende Nutzung zulässig ist.
