Telefonisch Mo.-Fr. 9-18 Uhr · Sa./So. 10-14 UhrUnternehmenspartnerschaftenStandortpartner werden09092 967 8450
4punkt0 Immobilien
Immobilienglossar

Bauantrag

Zurück zur Übersicht

Mit einem Bauantrag wird ein genehmigungspflichtiges Vorhaben der zuständigen Stelle zur Prüfung vorgelegt. Welche Bauvorlagen und Nachweise dazugehören, richtet sich nach Landesrecht und Vorhaben.

Antrag und Genehmigung trennen

Ein eingereichter Bauantrag ist noch keine Baugenehmigung. Ebenso bedeutet eine vorhandene Genehmigung nicht, dass jede Änderung oder andere Nutzung davon erfasst ist. Auch das Prüfprogramm eines Genehmigungsverfahrens ist nicht unbegrenzt.

Für Kauf oder Verkauf relevant

Bei einem Ausbau, Anbau oder einer Nutzungsänderung sollten Antrag, Bescheid, zugehörige Pläne und tatsächlicher Bestand zusammen betrachtet werden. Manche Vorhaben sind unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei; sie müssen dennoch die maßgeblichen Anforderungen erfüllen. Verbindliche Fragen zu Ihrem Vorhaben klären Sie mit einer bauvorlageberechtigten Fachperson und der zuständigen Behörde.

Verwandte Begriffe

Meine Immobilie besser einschätzen

AnrufenImmobilienCheck