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Landes­bau­ordnung

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Die Landesbauordnung regelt in einem Bundesland wesentliche Anforderungen an Gebäude, Bauausführung und bauaufsichtliche Verfahren. Beispiele sind Abstandsflächen, Brandschutz und bestimmte Anforderungen an die Zugänglichkeit.

Vom Bauplanungsrecht unterscheiden

Ob und in welchem Umfang ein Grundstück grundsätzlich bebaut werden darf, wird unter anderem durch das Baugesetzbuch und örtliche Planung bestimmt. Die Landesbauordnung beantwortet andere, ergänzende Fragen.

Maßgeblich ist das Grundstück

Für eine Immobilie in Bayern gilt nicht automatisch dieselbe Regel wie für eine Immobilie in Baden-Württemberg. Auch lokale Satzungen, Genehmigungen und der Zeitpunkt eines Vorhabens können relevant sein. Verfahrensfreiheit bedeutet nicht, dass eine Maßnahme sämtliche materiellen Anforderungen außer Acht lassen darf.

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