Abstandsflächen halten grundsätzlich Bereiche vor den Außenwänden eines Gebäudes frei. Die Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Landesbaurecht; örtliche Satzungen und die konkrete Bebauung können zusätzlich relevant sein.
Keine einheitliche Faustformel
Wandhöhe, Dachform, Gebäudetyp und Lage beeinflussen die Berechnung. Eine pauschale Regel wie „halbe Gebäudehöhe“ kann zu falschen Ergebnissen führen. Für Bayern enthält Art. 6 BayBO die maßgeblichen Regeln und zahlreiche Sonderfälle. Für ein Grundstück in Baden-Württemberg ist stattdessen das dortige Recht zu prüfen.
Vor Kauf oder Umbau klären
Ein freier Streifen auf einem Lageplan ist noch kein Nachweis, dass alle Abstandsflächen eingehalten werden. Lassen Sie geplante Anbauten, Garagen und Grenzbebauungen anhand der aktuellen Unterlagen prüfen. Eine private Absprache mit dem Nachbarn ersetzt nicht automatisch die erforderliche baurechtliche Grundlage.
