Eine Instandhaltungsmaßnahme dient dazu, den funktionsfähigen Zustand eines Gebäudes oder Bauteils zu erhalten. Dazu können regelmäßige Kontrollen und Wartungsarbeiten gehören. Die Wiederherstellung nach einem Schaden wird häufig gesondert als Instandsetzung bezeichnet.
Maßnahme nachvollziehbar beschreiben
Halten Sie fest, welches Bauteil betroffen ist, was ausgeführt wurde und wann die Arbeit stattgefunden hat. Rechnungen, Wartungsprotokolle und geeignete Fotos helfen bei späteren Rückfragen.
Zuständigkeit vor Beauftragung klären
In einer Eigentümergemeinschaft können Gemeinschaftseigentum und entsprechende Beschlüsse betroffen sein. Eine Arbeit innerhalb einer Wohnung ist deshalb nicht automatisch Sache des einzelnen Eigentümers. Ob Kosten steuerlich sofort abziehbar, zu aktivieren oder anders zu behandeln sind, ist eine gesonderte Frage.
