Instandhaltungskosten entstehen durch Maßnahmen, die den Zustand und die Funktion einer Immobilie erhalten. Die Abgrenzung zu Instandsetzung, laufenden Betriebskosten und Modernisierung ist je nach Zusammenhang wichtig.
Für Eigentümer kalkulieren
Alter, Zustand und technische Ausstattung beeinflussen den künftigen Bedarf. Eine pauschale Prozentzahl des Gebäudewerts ersetzt keine Betrachtung der absehbaren Maßnahmen. Dach, Leitungen und Heizung können unterschiedliche Zeitpläne haben.
Bei Vermietung unterscheiden
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören nach der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten. Bestimmte laufende Wartungsleistungen sind davon zu unterscheiden. Eine pauschale Weitergabe aller Reparaturausgaben an Mieter lässt sich daraus nicht ableiten. Dokumentieren Sie Art, Anlass und Umfang der Arbeiten für Abrechnung und steuerliche Prüfung.
