Der Nachlass umfasst das vererbliche Vermögen und die damit verbundenen Verbindlichkeiten einer verstorbenen Person. Nach § 1922 BGB geht die Erbschaft mit dem Erbfall als Ganzes auf den oder die Erben über.
Vermögen und Schulden zusammen erfassen
Neben Immobilien und Guthaben können Darlehen, offene Forderungen und weitere Verpflichtungen relevant sein. Nicht jede Zahlung im Zusammenhang mit einem Todesfall gehört automatisch zum Nachlass; besondere Bezugsrechte sind gesondert zu betrachten.
Vor einer Verfügung klären
Wer erbt, welche Nachweise benötigt werden und wer handeln darf, richtet sich nach dem konkreten Fall. Bei mehreren Erben bestehen gemeinsame Entscheidungsfragen. Eine Immobilienbewertung beantwortet diese erbrechtlichen Fragen nicht. Bei Unklarheit über Schulden oder Fristen sollte frühzeitig fachkundiger Rat eingeholt werden.
