Eine Nachlassimmobilie ist eine Immobilie, die zur Erbschaft gehört. Das Eigentum geht im gesetzlichen Grundfall bereits mit dem Erbfall auf die Erben über; eine zunächst unveränderte Grundbucheintragung ändert daran nicht automatisch etwas.
Berechtigung und Nachweise klären
Für den weiteren Umgang mit der Immobilie werden die erforderlichen Erbnachweise und gegebenenfalls weitere Befugnisse geprüft. Bei mehreren Erben ist eine Verfügung über den einzelnen Nachlassgegenstand grundsätzlich gemeinsam zu betrachten. Eine Erbengemeinschaft ist nicht einfach eine Aufteilung in frei verkäufliche Zimmer oder Gartenstücke.
Die Immobilie geordnet erfassen
Unterlagen, Nutzung, laufende Kosten, Finanzierung und bekannte Besonderheiten helfen bei der Entscheidung über Behalten, Vermietung oder Verkauf. Erbrechtliche und steuerliche Fragen sind davon getrennt mit den zuständigen Fachleuten zu klären.
