Ein Nachlass kann überschuldet sein, wenn seine Verbindlichkeiten das vorhandene Vermögen übersteigen. Zum Nachlass gehören nicht nur Immobilien und Konten, sondern auch Verpflichtungen. Eine wertvolle Immobilie allein beweist deshalb keinen positiven Nachlasswert.
Zuerst den Überblick sichern
Sammeln Sie Unterlagen zu Vermögen, Krediten, laufenden Kosten, Bürgschaften und anderen Forderungen. Lassen Sie Immobilienwerte realistisch beurteilen und unterscheiden Sie eingetragene Grundschulden von tatsächlich noch offenen Darlehen.
Fristen und Haftung ernst nehmen
Ausschlagung, Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz sind unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten mit eigenen Voraussetzungen. Bei Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung können Handlungspflichten entstehen. Warten Sie deshalb nicht auf einen möglichen Verkaufserlös, bevor Sie sich rechtlich beraten lassen. Ein Maklergespräch ersetzt weder die Prüfung der Erbenhaftung noch eine fristgerechte Erklärung gegenüber der zuständigen Stelle.
