Ein Nachlassinsolvenzverfahren betrifft das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Nachlasses. Es kann für die geordnete Befriedigung der Nachlassgläubiger und die Begrenzung erbrechtlicher Haftungsrisiken relevant sein.
Bei Anzeichen einer Überschuldung handeln
§ 1980 BGB enthält eine Antragspflicht bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses; auch fahrlässige Unkenntnis kann bedeutsam sein. Die konkrete Situation sollte daher ohne Verzögerung fachlich geprüft werden.
Nicht durch einen ungeprüften Verkauf ersetzen
Vor Verfügungen über eine Nachlassimmobilie sind Berechtigung, Verfahrensstand und mögliche Pflichten zu klären. Eine Immobilienveräußerung beseitigt die Haftungsfragen nicht automatisch. Auch eine Ausschlagung ist ein anderer rechtlicher Schritt mit eigenen Voraussetzungen und Fristen.
