Sachverständige beurteilen fachliche Fragen, etwa zum Wert einer Immobilie oder zu einem Gebäudeschaden. Der allgemeine Begriff sagt noch nicht, welches Fachgebiet und welche Qualifikation die Person abdeckt.
Qualifikation und Auftrag müssen zusammenpassen
Eine öffentliche Bestellung bezieht sich auf ein bestimmtes Sachgebiet. Daneben gibt es andere Qualifikations- und Zertifizierungswege. Prüfen Sie jeweils den Aussteller, den fachlichen Umfang und die Gültigkeit des Nachweises. Für Schäden und für Immobilienwerte können unterschiedliche Fachleute erforderlich sein.
Vor der Beauftragung festlegen
Klären Sie die genaue Fragestellung, den Bewertungsstichtag, erforderliche Besichtigungen und den späteren Verwendungszweck. Bank, Gericht oder Finanzamt können eigene Anforderungen stellen. Die Bezeichnung „Gutachten“ garantiert deshalb nicht, dass jede Stelle das Ergebnis für jeden Zweck akzeptiert. Umfang, Honorar und benötigte Unterlagen gehören in eine klare Vereinbarung.
