Ein Wertgutachten dokumentiert eine begründete Immobilienbewertung. Es benennt Bewertungszweck und Stichtag, beschreibt das Objekt und erläutert Daten, Verfahren und Annahmen. Der genaue Umfang muss zum vorgesehenen Einsatz passen.
Kurze Bewertung oder ausführliches Gutachten?
Eine verkürzte Ausarbeitung kann für eine erste Entscheidung hilfreich sein. Für gerichtliche, steuerliche oder finanzierungsbezogene Zwecke können weitergehende Anforderungen gelten. Der Begriff „Gutachten“ allein belegt weder Unabhängigkeit noch die Anerkennung durch eine bestimmte Stelle.
Vor der Beauftragung fragen
Wer soll das Ergebnis verwenden? Welche Qualifikation wird verlangt? Welche Unterlagen und Untersuchungen sind enthalten? Klären Sie diese Punkte möglichst vor Auftragserteilung mit Auftragnehmer und empfangender Stelle. So lässt sich vermeiden, dass eine vorhandene Bewertung für den tatsächlich benötigten Zweck nicht ausreicht.
