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Vereinigung

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Bei einer Vereinigung werden mehrere Grundstücke zu einem Grundstück im Grundbuch zusammengefasst. Dafür ist eine entsprechende Eintragung erforderlich. Eine gemeinsame Nutzung oder derselbe Eigentümer bewirken die Vereinigung noch nicht.

Abgrenzung zur Zuschreibung

Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet die Vereinigung von der Zuschreibung eines Grundstücks als Bestandteil eines anderen. Welche Gestaltung möglich und sinnvoll ist, hängt unter anderem von Eigentumsverhältnissen und bestehenden Belastungen ab.

Kataster und Baurecht mitbetrachten

Die grundbuchliche Vereinigung ist nicht gleichbedeutend mit einer Verschmelzung von Flurstücken im Kataster. Sie schafft auch nicht automatisch zusätzliches Baurecht. Lassen Sie Grundbuchamt, Vermessungsstelle und gegebenenfalls Bauaufsicht die jeweiligen Voraussetzungen klären. Bestehende Rechte und Rangverhältnisse müssen in die Planung einbezogen werden.

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