Bei einer realen Grundstücksteilung wird ein Grundstück in rechtlich selbstständige Grundstücke aufgeteilt. Vermessung, katastermäßige Fortführung und grundbuchlicher Vollzug sind dabei unterschiedliche Schritte. Ein Flurstück und ein Grundstück im Grundbuch sind nicht immer dasselbe.
Was vor einer Teilung geklärt werden muss
Prüfen Sie Bebaubarkeit, Zufahrt, Leitungen, Abstände und Rechte Dritter. Eine neue Grenze darf nicht einfach vorausgesetzt werden, wenn sie baurechtliche Probleme schafft. Zuständige Vermessungsstelle und Bauaufsicht richten sich nach dem Bundesland und dem Einzelfall.
Teilbar bedeutet nicht zusätzlich bebaubar
Eine vermessene Teilfläche ist noch kein genehmigter Bauplatz. Auch die Erschließung und die gesicherte Nutzung des verbleibenden Grundstücks müssen passen. Lassen Sie einen vorgesehenen Zuschnitt vor einer Vermarktung fachlich beurteilen. So lassen sich Flächen und mögliche Nutzungen im Angebot sauber voneinander trennen.
