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Immobilienglossar

Ideelle Grundstück­teilung

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Bei einer ideellen Beteiligung besitzen mehrere Personen Anteile an einem Grundstück, ohne dass jeder Anteil automatisch eine räumlich abgetrennte Fläche bezeichnet. Davon ist die Bildung selbstständiger Grundstücke zu unterscheiden.

Anteil ist nicht Gartenhälfte

Ein hälftiger Miteigentumsanteil bedeutet nicht ohne weitere Regelung, dass einer Person die linke und der anderen die rechte Grundstückshälfte allein gehört. Nutzungsvereinbarungen und gegebenenfalls Sondernutzungsrechte können zusätzliche Zuordnungen treffen.

Rechtsform genau betrachten

Bruchteilseigentum, Wohnungseigentum und eine Erbengemeinschaft folgen unterschiedlichen Regeln. Eine Erbengemeinschaft sollte daher nicht pauschal als bloßes Bruchteilseigentum beschrieben werden. Prüfen Sie vor Verkauf, Nutzung oder Teilung Grundbuch, Vereinbarungen und erforderliche Mitwirkungen.

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