Die Zinsbindung legt fest, wie lange ein vereinbarter Sollzinssatz für ein Darlehen unverändert gilt. Sie schafft Planbarkeit für diesen Zeitraum. Das Darlehen muss am Ende der Zinsbindung noch nicht vollständig zurückgezahlt sein.
Restschuld mitbetrachten
Welche Restschuld verbleibt, hängt insbesondere von Anfangsschuld, Tilgung und Sonderzahlungen ab. Für eine notwendige Anschlussfinanzierung können andere Zinsen gelten. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die heutige Monatsrate, sondern auch den Tilgungsplan und mögliche spätere Belastungen.
Vorzeitige Rückzahlung ist ein eigener Punkt
Kündigungsrechte, Sondertilgungen und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung richten sich nach Gesetz und Vertrag. Eine lange Zinsbindung bedeutet nicht, dass jeder Ausstieg jederzeit ohne Kosten möglich ist. Lassen Sie vor einem Immobilienverkauf die Ablösebedingungen und den Betrag zum vorgesehenen Termin vom Darlehensgeber konkret ermitteln.
