Als Eigenheimrente beziehungsweise Wohn-Riester wird die Nutzung geförderter Altersvorsorge für bestimmte wohnwirtschaftliche Zwecke bezeichnet. Nach den jeweiligen Voraussetzungen kann es beispielsweise um selbst genutztes Wohneigentum oder bestimmte Maßnahmen daran gehen.
Nicht mit Immobilienverrentung verwechseln
Eine Leibrente, ein Teilverkauf oder eine Umkehrhypothek sind andere Gestaltungen. Sie sind nicht allein deshalb Wohn-Riester, weil dabei selbst genutztes Wohneigentum eine Rolle spielt.
Förderung hat Bedingungen
Eigentum, Selbstnutzung, Verwendungszweck und Zeitpunkte spielen eine Rolle. Nicht jede Maßnahme und nicht jede Darlehenstilgung ist förderfähig. Die zuständige Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen informiert über Antrag und Nachweise.
Beim späteren Verkauf mitdenken
Die Nutzung des geförderten Kapitals hat auch steuerliche Folgen, insbesondere über das Wohnförderkonto. Ein Verkauf oder eine Aufgabe der Selbstnutzung kann weitere Fragen auslösen. Lassen Sie deshalb prüfen, welche Möglichkeiten und Verpflichtungen sich in Ihrer konkreten Situation ergeben, bevor Sie gefördertes Kapital entnehmen oder die Immobilie veräußern.
