Hausgeld ist die gebräuchliche Bezeichnung für die von Wohnungseigentümern zu leistenden Vorschüsse zur Finanzierung der Gemeinschaft. Grundlage sind Wirtschaftsplan und die entsprechenden Beschlüsse.
Was enthalten sein kann
Zu den Beträgen können laufende gemeinschaftliche Kosten, Verwaltung und Zuführungen zu Rücklagen gehören. Welche Positionen auf eine vermietete Wohnung entfallen und auf Mieter umgelegt werden dürfen, muss gesondert geprüft werden. Das gesamte Hausgeld ist nicht automatisch eine umlagefähige Betriebskostenposition.
Vor dem Wohnungskauf
Sehen Sie sich Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht und Beschlüsse über größere Maßnahmen an. Eine niedrige monatliche Zahlung bedeutet nicht zwangsläufig geringe Gesamtkosten. Mögliche Nachschüsse, beschlossene Sonderumlagen und der tatsächliche Rücklagenstand gehören zur finanziellen Betrachtung.
