Die Jahresabrechnung stellt die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben zum Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Auf dieser Grundlage wird unter anderem über Nachschüsse oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse entschieden.
Mehr als ein Saldo
Betrachten Sie Gesamt- und Einzelangaben, Verteilungsschlüssel und die dazugehörigen Beschlüsse. Der gesetzlich vorgesehene Vermögensbericht ergänzt Informationen über Rücklagen und weiteres wesentliches Gemeinschaftsvermögen.
Von der Mieterabrechnung unterscheiden
Eine WEG-Jahresabrechnung ist nicht automatisch die Betriebskostenabrechnung für einen Mieter. Nicht alle Kostenarten sind umlagefähig; auch Abrechnungsmaßstäbe können abweichen. Beim Wohnungskauf helfen mehrere Abrechnungsjahre und aktuelle Beschlüsse, laufende Belastungen und anstehende Maßnahmen zu verstehen.
