Innenprovision bezeichnet im Immobilienverkauf die mit der Verkäuferseite vereinbarte Maklervergütung. Der Begriff grenzt diese Zahlung von einer auf Käuferseite vereinbarten Außenprovision ab.
Vereinbarung statt Pauschalannahme
Höhe, Berechnungsgrundlage und Fälligkeit ergeben sich aus der Vereinbarung und den gesetzlichen Regeln. Innenprovision bedeutet nicht automatisch, dass im jeweiligen Geschäft jede weitere Käuferzahlung zulässig ist oder ausgeschlossen wäre.
Verteilung der Kosten prüfen
Bei bestimmten Käufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher sind die besonderen Regeln der §§ 656c und 656d BGB zu beachten. Dabei unterscheiden sich ein Maklervertrag mit beiden Parteien und eine Kostenübernahme bei einseitiger Beauftragung. Für Mietvermittlung gelten andere Vorgaben.
