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Kapital­ertrag­steuer

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Kapitalertragsteuer ist eine Form der Erhebung von Einkommensteuer auf bestimmte Kapitalerträge. Dazu können beispielsweise Zinsen und Ausschüttungen gehören. Der Einbehalt und seine steuerliche Wirkung richten sich nach dem konkreten Ertrag und den gesetzlichen Regeln.

Immobilienerträge getrennt betrachten

Laufende Mieten aus einer direkt gehaltenen Immobilie sind nicht allein deshalb Kapitalerträge, weil die Immobilie als Kapitalanlage dient. Für Vermietung und einen möglichen späteren Verkauf gelten andere steuerliche Einordnungen.

Keine pauschale Endbelastung

Freibeträge, persönliche Verhältnisse, Kirchensteuer und besondere Fallgestaltungen können relevant sein. Auch ein Steuerabzug ersetzt nicht in jedem Fall weitere Erklärungspflichten. Lassen Sie die Besteuerung anhand der konkreten Anlageform prüfen; eine Beteiligung an einer Gesellschaft kann anders zu behandeln sein als direktes Eigentum.

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