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Lasten­freistellung

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Lastenfreistellung ist der Vorgang, mit dem die im Kaufvertrag zur Löschung vorgesehenen Belastungen beseitigt beziehungsweise ihre Löschung gesichert wird. Häufig geht es um Grundpfandrechte bisheriger Kreditgeber.

Mit Bank und Notariat abstimmen

Benötigt werden die erforderlichen Erklärungen und gegebenenfalls die Erfüllung von Zahlungsauflagen. Der Kaufvertrag regelt, welche Voraussetzungen vor der Kaufpreiszahlung vorliegen müssen und an wen Zahlungen zu leisten sind.

Vormerkung und Löschung sind verschieden

Eine Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung; sie löscht bestehende Belastungen nicht selbst. Manche Rechte sollen im Übrigen bestehen bleiben. Entscheidend ist daher die konkrete Vereinbarung, nicht die pauschale Erwartung eines vollständig leeren Grundbuchs.

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