Bei einer Kaufoption erhält eine Partei unter vereinbarten Bedingungen die Möglichkeit, einen Kauf herbeizuführen. Die konkrete Gestaltung entscheidet darüber, welche Bindung entsteht und wie das Recht ausgeübt wird.
Keine Reservierung unter anderem Namen
Eine Option, eine unverbindliche Reservierung und ein bereits bindender Kaufvertrag sind unterschiedliche Vereinbarungen. Zeitraum, Preis, Ausübung und mögliche Zahlungen müssen verständlich geregelt sein.
Formfragen früh klären
Bei Grundstücksgeschäften kann bereits eine bindende Optionsgestaltung der notariellen Form bedürfen. Es genügt nicht, nur den späteren Kaufvertrag zu betrachten. Lassen Sie deshalb die gesamte Vereinbarung vor einer Unterschrift prüfen. Eine als „Optionsgebühr“ bezeichnete Zahlung macht die Gestaltung nicht automatisch wirksam.
