Als Penthouse wird meist eine Wohnung im obersten Gebäudebereich mit zurückgesetztem Geschoss oder großzügiger Dachterrasse bezeichnet. Der Begriff verspricht weder eine bestimmte Wohnfläche noch eine festgelegte Ausstattung oder Barrierefreiheit.
Lage und Ausstattung getrennt beurteilen
Prüfen Sie Aufzug und Zugang, sommerlichen Wärmeschutz, Dachaufbau, Verschattung und Geräusche technischer Anlagen. Eine schöne Aussicht sagt wenig über laufende Kosten oder anstehende Arbeiten am Dach aus.
Was zur Wohnung gehört
Teilungserklärung und Aufteilungsplan zeigen, welche Flächen Sondereigentum sind und welche Nutzungsrechte bestehen. Bei Dachterrassen können Nutzung, Abdichtung und Kostentragung unterschiedlich geregelt sein. Terrassenfläche ist außerdem nicht ohne Weiteres vollständig Wohnfläche. Lassen Sie sich die Flächenberechnung und die maßgeblichen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft zeigen.
