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Referenz­zinssatz

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Ein Referenzzinssatz ist ein veröffentlichter Zinssatz, auf den sich ein Finanzvertrag beziehen kann. Bei einem variabel verzinsten Darlehen kann sich der Vertragszins aus einem solchen Referenzwert und einem vereinbarten Aufschlag zusammensetzen.

Was der Vertrag festlegen sollte

Wichtig sind der genaue Referenzwert, die Anpassungstermine, der Aufschlag und der Umgang mit Veränderungen oder einem Wegfall des Referenzwerts. Unterschiedliche Laufzeiten eines Referenzsatzes sind nicht austauschbar.

Abgrenzung zu anderen Zinssätzen

Leitzins, Basiszinssatz und individueller Baufinanzierungszins haben verschiedene Funktionen. Ein veränderter Leitzins führt deshalb nicht automatisch zu derselben Änderung bei jedem Immobilienkredit. Prüfen Sie die konkrete Zinsanpassungsklausel und rechnen Sie auch mit höheren Belastungen. Bei einer vereinbarten festen Zinsbindung richtet sich der Sollzins zunächst nach dieser Vereinbarung.

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