Eine Zahlungsaufforderung fordert zur Zahlung eines bestimmten Betrags auf. Beim Immobilienkauf ist besonders die notarielle Mitteilung zur Kaufpreisfälligkeit wichtig: Sie knüpft an die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen an.
Erst den richtigen Anlass prüfen
Eine Fälligkeitsmitteilung, eine Rechnung und eine Mahnung haben unterschiedliche Funktionen. Eine Zahlungsaufforderung ist nicht stets erst nach einem Zahlungsverzug möglich oder nötig. Prüfen Sie Vertragsgrundlage, Betrag, Fälligkeit und Empfänger.
Zahlungsdaten verifizieren
Gleichen Sie Zahlungsanweisungen mit dem notariellen Vorgang ab. Lassen Sie überraschend geänderte Bankverbindungen über einen bereits bekannten Kontaktweg bestätigen. Ein Immobilienkaufpreis sollte nicht allein wegen einer unerwarteten E-Mail überwiesen werden. Welche Zahlungen an Verkäufer oder abzulösende Gläubiger zu leisten sind, richtet sich nach der konkreten Vertragsabwicklung.
